Sachgerechte Unternehmensbewertung

Zu welchen Anlässen sollte eine Unternehmensbewertung durchgeführt werden?

Im Gesamtlebenszyklus vieler Unternehmen stellt sich irgendwann die Frage der sachgerechten Unternehmensbewertung. Diese kann beispielsweise notwendig werden bei:
  1. Unternehmensnachfolge an interne oder externe Übernehmer,
  2. Unternehmenskauf oder -verkauf,
  3. Abspaltung oder Fusion,
  4. Erbschaft, Schenkung oder Verpachtung,
  5. Ein- und Austritt von Inhabern oder Kapitalgebern,
  6. geplanten Finanzierungen,
  7. Inhaber-Auseinandersetzungen über Unternehmenswerte,
  8. Ehescheidungen mit Wertausgleich für gemeinschaftlichen Zugewinn,
  9. Erbfolgen mit Wertausgleich für persönlichen Zugewinn,
  10. steuerliche Veranlagungen von Unternehmenswerten,
  11. vertragliche Veranlagungen von Unternehmenswerten sowie der
  12. zivil- oder strafrechtliche Veranlagungen von Unternehmenswerten.

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Ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens

Weiterhin ist für eine ganzheitliche Betrachtung des privaten Vermögens eine Bewertung der gehaltenen Unternehmensanteile unerlässlich. Während Aktiengesellschaften durch die Marktkapitalisierung bewertet werden, empfehlen wir bei nichtbörsennotierten Unternehmen eine professionelle Unternehmensbewertung.

Methoden zur Bemessung des Unternehmenswertes

So unterschiedlich die vorgenannten Anlässe einer Unternehmensbewertung sind, so vielfältig sind auch die Methoden der Unternehmensbewertung. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht jede Bewertungsmethode mit jedem Bewertungsanlass kombinierbar ist. Es bestehen hier sowohl betriebs- wie auch finanzwirtschaftliche Einschränkungen.

Unternehmensbewertung des DIfU

Die vom DIfU in Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten angebotene Unternehmensbewertung berücksichtigt deshalb immer auch den Anlass der Bewertung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Ergebnis eine verlässliche und belastbare Aussage zum Unternehmenswert darstellt.